FAQ / Hilfe

Was sind Medien überhaupt?
Medien ist ein Sammelbegriff für alle Mittel und Verfahren zur Verbreitung von Informationen, Bildern, Nachrichten etc. Umgangssprachlich werden mit Medien häufig Massen-Medien bezeichnet. Dazu zählen insbesondere die Presse (Zeitungen, Zeitschriften), der Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und das Internet.


Internet, Netz, Social Web – was ist das?
Wenn in dieser Broschüre von Netz oder Internet gesprochen wird, ist das sogenannte Social Web gemeint. Der Begriff Social Web setzt sich aus dem englischen social (sozial, gesellschaftlich, gesellig) und web (Netz, Netzwerk) zusammen. Mit Social Web werden Online-Angebote bezeichnet, bei denen Nutzerinnen und Nutzer selbst auch Inhalte einstellen können und die zudem den Austausch von Nutzenden untereinander ermöglichen. Soziale Netzwerke wie Facebook sind die bekanntesten Angebotsformen im Social Web.Dips-oefening – triceps-training – dips voor borsttraining – bodybuilding injecteerbare steroiden planning van high-life workoutroutines: alcohol en bodybuilding gaan niet samen.


Was sind Soziale Netzwerke?
Soziale Netzwerke sind besondere Internetangebote, die durch ihre Struktur dazu anregen, sich selbst zu präsentieren, mit anderen in Kontakt zu treten und ihnen Rückmeldung auf das zu geben, was sie tun. Unterschieden werden können Soziale Netzwerke in

  • kommunikativ-orientierte Angebote, bei denen eher der Austausch untereinander im Vordergrund steht (z. B. Facebook, Twitter).
  • produktiv-orientierte Angebote, bei denen die Präsentation von eigenen Werken wie Videos oder Fotos zentral ist (z. B. YouTube, Instagram, Flickr).

Was ist ein (Instant-)Messenger?
(engl. instant: sofortig; messenger: Bote)
Ein (Instant-)Messenger ist ein Kommunikationsdienst, bei dem zwei oder mehr Personen Nachrichten, bestehend aus Text, Fotos, Videos etc., austauschen. Ein Messenger ermöglicht eine Kommunikation mit dem Chatpartner beziehungsweise der -partnerin, die ohne zeitliche Verzögerung abläuft. Bekannte Messenger sind z. B. Skype, MSN, Threema oder WhatsApp.


Was ist mit Cyber-Mobbing gemeint?
Cyber-Mobbing bezeichnet gezielte, über eine längere Phase und über das Social Web ausgeübte aggressive Verhaltensweisen einer oder mehrerer Personen gegenüber einer anderen Person.


Warum sollte man nicht von Tätern und Opfern sprechen?
Im Fall von Cyber-Mobbing ist es schwierig, aus den eigenen Rollen auszubrechen und sich wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Mit Begriffen wie Täterin beziehungsweise Täter und Opfer werden Jugendliche auch sprachlich auf die jeweilige Rolle festgelegt. Somit wird schon durch die Wortwahl eine Realität geschaffen, die die Situation bestätigt und verstärkt: Die einen sind die Starken, die anderen die Schwachen. Sinnvoll ist es deswegen, auf die Begriffe zu verzichten und von Mädchen und Jungen, die an Cyber-Mobbing beteiligt oder davon betroffen sind, zu sprechen


Wie kann Cyber-Mobbing aussehen?
Was bei Cyber-Mobbing geschieht, kann unterschiedlich sein. Medien entwickeln sich weiter und somit hat Mobbing im Netz auch viele Gesichter. Dennoch gibt einige Vorgehensweisen die veranschaulichen, wie Cyber-Mobbing funktioniert.

  • Facebook, WhatsApp und Co. werden dazu genutzt andere zu belästigen und zu beleidigen.
  • Online werden üble Gerüchte über die Betroffenen verbreitet, um ihren Ruf zu schädigen.
  • Persönliche Details, wie z. B. über die sexuelle Orientierung, werden im Internet veröffentlicht um die Person bloßzustellen.
  • Im Netz wird Heranwachsenden angedroht, dass sie verprügelt werden.
  • Mädchen und Jungen beschimpfen sich online aufs Heftigste.
  • Junge Nutzerinnen und Nutzer, die ihr Gegenüber fertig machen wollen, tun dies mit Hilfe eines gefälschten Accounts (Fake-Account).
  • Personen werden aus Gruppen in Messengern oder Sozialen Netzwerken gelöscht oder gar nicht erst zugefügt, um sie zu demütigen und aus dem Freundeskreis auszuschließen.

Was ist das Recht am eigenen Bild?
Aus rechtlicher Perspektive darf niemand ungefragt in die Öffentlichkeit gebracht werden. Abbildungen, also Fotos und Videos, von Menschen dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn die gezeigte Person damit einverstanden ist. Das ist das sogenannte Recht am eigenen Bild. Minderjährige genießen sogar einen besonderen Schutz: Korrekterweise muss hier die Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten gegeben sein. Heimliche Aufnahmen oder Aufnahmen im sogenannten „höchstpersönlichen Lebensbereich“ (z. B. in einer Umkleidekabine) sind immer verboten und dürfen auch nicht veröffentlicht werden.


Was besagt das Urheberrecht?
Häufig bewegen sich Jugendliche beim Urheberrecht in Grau-Zonen. In diesen Fällen ist (noch) nicht eindeutig geklärt, was erlaubt beziehungsweise verboten ist. Das Anschauen von Video-Streams ohne diese herunterzuladen oder das Einbetten von fremden Videos auf eigene Seiten sind solch unklaren Bereiche. Urheberrechtverstöße beim Hochladen beziehungsweise Weiterverbreiten geschützter Werke sind in der Regel schwerwiegender als beim Herunterladen. Um also beim Verwenden und Verbreiten von Inhalten auf der sicheren Seite zu bleiben, gilt die Faustregel: Genutzt werden darf, was man selber gemacht hat. Zulässig sind auch sogenannte freie Inhalte. Dazu gehören zum Beispiel Werke, die unter einer Creative Commons-Lizenz (von engl. creative commons, kreatives Allgemeingut) stehen. Bei diesen Musiktiteln, Bildern oder Videos etc. erlauben die Künstlerinnen und Künstler, dass ihre Werke kostenlos genutzt und verbreitet werden. Häufig sind damit bestimmte Bedingungen verbunden, wie z. B., dass ihr Namen genannt werden muss. Freie Musik findet man z. B. bei jamendo.com, Fotografien bei flickr.com.


Welche Möglichkeiten gibt es im Fall von Cyber-Mobbing aus juristischer Perspektive ?
Der Schutz der Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sind jeweils im deutschen Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) verankert. Diese beiden Artikel bilden die Basis für die gesetzliche Regelung zum Schutz der Persönlichkeit. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) ist ein absolutes, umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit. Das Recht am eigenen Bild, das Recht der persönlichen Ehre und der Schutz des eigenen Namens sind Teil dessen und vor allem mit Blick auf die Nutzung digitaler Medien interessant. Ebenfalls entscheidend ist in diesem Zusammenhang das sogenannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das heißt, jeder Mensch darf grundsätzlich selbst entscheiden, wie sie oder er sich in der Öffentlichkeit darstellen will.

Strafrecht: Um diese Rechte zu schützen, gibt es im Strafrecht konkrete Verbotsnormen. Hierzu gehören die üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), strafbare Nötigungen (§ 240 StGB), Bedrohungen (§ 241 StGB) und Nachstellungen (§ 238 StGB). Darüber hinaus ist es strafbar, eine Person gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen in einer Wohnung oder einem ähnlich geschützten Raum aufzunehmen, wenn dadurch ihre Intimsphäre verletzt wird (§ 201a Abs. 1 StGB). In § 22 des sogenannten Kunsturhebungsgesetzes (KunstUrhG) ist schließlich noch festgeschrieben, dass Abbildungen von Personen nur mit deren Einwilligung öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Hierbei gibt es jedoch einige Ausnahmen. So dürfen z. B. Bilder von Versammlungen (mindestens fünf Personen) auch ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden.

Verstöße gegen all diese Verbote sind Straftaten und können deswegen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Allerdings kann im Fall von Cyber-Mobbing oft wenig bewirkt werden, da die Täterin beziehungsweise der Täter häufig nur mit sehr großem beziehungsweise unverhältnismäßigem Aufwand gefunden werden kann. Zusätzlich können auch schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden, sofern ein Bezug zwischen den strafbaren Handlungen und der Schule besteht. Internet-Anbieter, die ihren Sitz in Deutschland haben, sind darüber hinaus verpflichtet, strafbare Inhalte aus ihrem Angebot zu entfernen. Tatsächlich ist es jedoch so, dass die bei älteren Kindern und Jugendlichen beliebtesten Angebote ihren Sitz meist nicht in Deutschland haben.

Zivilrecht: Bei Cyber-Mobbing geht es in erster Linie darum, das aggressive Handeln zu stoppen. Dies nennt man ‚Unterlassung‘. Wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt gibt es auch im Zivilrecht mehrere Ansatzpunkte, wie Betroffene ihre Rechte durchsetzen können.

  1. In einem ersten Schritt kann informell dazu aufgefordert werden, das schädigende Handeln zu ändern und weitere Anfeindungen zu unterlassen.
  2. Hilft dies nicht oder ist die Angelegenheit zu ernst, kann eine sogenannte ‚Abmahnung‘ sinnvoll sein. In einem förmlichen Brief wird die aktiv am Cyber-Mobbing beteiligte Person oder Personengruppe aufgefordert, das Handeln, das auch konkret beschrieben wird, zu ändern. Mit einer solchen Abmahnung ist immer auch die Aufforderung verbunden, eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, das Handeln zu unterlassen (‚Unterlassungserklärung‘).
  3. Ist auch die Abmahnung kein hilfreicher Weg, kann beim zuständigen Gericht eine sogenannte Unterlassungsklage erhoben werden. So kann eine Unterlassung eingeklagt werden. Gibt das Gericht der Klage statt und wird das Urteil rechtskräftig, drohen den aktiv beteiligten Mädchen oder Jungen empfindliche Folgen, wenn sie ihr Tun nicht ändern.
  4. Als weitere Möglichkeit gibt es schließlich auch noch die ‚einstweilige Verfügung‘, ein Schnellverfahren für besonders dringende Fälle. Einstweilige Verfügungen können deswegen auch nur innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Rechtsverletzung bei Gericht beantragt werden. Je nach Gericht sind das zwischen drei und vier Wochen. Der Vorteil von einstweiligen Verfügungen ist, dass sie innerhalb weniger Wochen durchgesetzt werden können, um einen Mobbing-Fall zu beenden.

Welche Konfliktformen kennen junge Nutzerinnen und Nutzer?
Eltern sind bei Problemen im Netz oftmals nicht die ersten Ansprechpartner beziehungsweise Ansprechpartnerinnen für ihre Kinder. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Viele Mädchen und Jungen haben das Gefühl, dass Erwachsene nicht wissen, wie das mit Auseinandersetzungen im Netz so läuft. Da Jugendliche Online-Konflikte wesentlich differenzierter wahrnehmen als viele Erwachsene denken, ist es für Eltern hilfreich, die Sichtweise ihrer Kinder zu verstehen. Mit diesem Wissen ist es möglich, Situationen, die sich zuspitzen, frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
Heranwachsende unterscheiden zwischen folgenden Konflikt-Formen:

  • Spaß-Streit: Unter Spaß-Streit verstehen Mädchen und Jungen eine spaßhafte Als-Ob-Auseinandersetzung. Derartige spaßige Streitigkeiten sind Teil ihres Alltags und werden sehr häufig online ausgetragen. Äußerungen wie „HDF“ (Halt die Fresse) müssen also keine aggressive Äußerung sein. Ein Umstand, der aus Erwachsenenperspektive oft nur schwer nachzuvollziehen ist.
  • Meinungsverschiedenheiten: Mit Meinungsverschiedenheiten oder Diskussionen beschreiben Heranwachsende das Ausdiskutieren inhaltlicher Differenzen. Meinungsverschiedenheiten besitzen durchaus einen ernsthaften Kern. Sie können auch sprachlich aggressiv formuliert sein. Das heißt jedoch nicht, dass sie keinen Spaß machen. Manche Mädchen und Jungen zeigen sich regelrecht diskussionsfreudig, andere versuchen solchen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen.
  • Streit: Im Gegensatz zur Meinungsverschiedenheit betrifft Streit weniger die inhaltliche Auseinandersetzung, sondern vielmehr die Beziehungsebene zwischen den Streitenden. Streit wird also als etwas Emotionales und Ernsthaftes beschrieben. Deshalb ist das Netz auch für viele Jugendliche nicht der richtige Ort, um einen Streit auf Augenhöhe auszutragen.
  • (Cyber-)Mobbing: Unter dem Begriff Cyber-Mobbing beziehungsweise Mobbing fassen junge Nutzerinnen und Nutzer (unabhängig von den Definitionen der Fachliteratur) alles, was nach ihrem moralischen Verständnis zu weit führt. Sie distanzieren sich meist vehement von Cyber-Mobbing. Das heißt jedoch nicht, dass sie noch keine Erfahrungen mit dem gemacht haben, was andere – Erwachsene, andere Kinder und Jugendliche, Fachleute etc. – als Cyber-Mobbing bezeichnen würden. Sie sehen es nur häufig nicht so.

Wo findet sich weitere Hilfe und Beratung?

Informationsangebote im Netz:

  • webhelm: www.webhelm.de ist die Plattform für einen souveränen Umgang Jugendlicher im Netz. Sie umfasst vielfältige Handlungsanregungen und Informationen für Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte. Neben Konflikten im Netz widmet sich die Seite auch den Themen Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz.
  • Klicksafe: www.klicksafe.de bietet ein umfassendes Informationsangebot zu Themen rund ums Netz. Darunter finden sich auch Materialien zu Cyber-Mobbing.
  • iRIGHTS info: Auf www.irights.info werden unterschiedliche Fragen zu Urheberrecht und weiteren Rechtsgebieten beantwortet. Ein Dossier zum Thema Cyber-Mobbing findet sich unter www.irights.info/cyber-mobbing-cyberbullying-und-was-man-dagegen-tun-kann-2.
  • Juuuport: www.juuuport.de ist eigentlich ein Beratungsangebot von Jugendlichen für Jugendliche. In den Foren können jedoch auch Eltern nachlesen, welche Tipps bereits gegeben wurden.
  • Mobbing-Schluss damit! Die Website www.mobbing-schluss-damit.de beinhaltet verständlich aufbereitete Informationen zum Thema Mobbing. In einem Bereich werden Eltern direkt angesprochen.
  • KIM und JIM Studien: Seit 1999 führt der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest regelmäßig Basisstudien zum Stellenwert der Medien im Alltag von Kindern (6 bis 13 Jahre) und Jugendlichen (zwölf bis 19 Jahre) durch. Allgemeine Entwicklungen und Trends kontinuierlich abgebildet und dokumentiert. Weitere Infos unter: www.mpfs.de

Beratungsstellen:

  • Nummer gegen Kummer: Nummer gegen Kummer ist die Dachorganisation des größten telefonischen und kostenfreien Beratungsangebotes für Kinder, Jugendliche und Eltern in Deutschland. Auf www.nummergegenkummer.de finden sich Hintergrundinformationen, Rufnummern und Sprechzeiten. Telefon für Eltern: 0800 111 0550; Sprechzeiten: Mo. – Fr. 9.00 – 11.00 Uhr, Di und Do 17.00 – 19.00 Uhr
  • Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke): Auf www.bke.de bietet die bke eine Beratungsstellen-Suche an. Das Onlineberatungsangebot für Eltern findet sich auf www.eltern.bke-beratung.de. Hier werden Eltern von ausgebildeten und erfahrenen Fachkräften kostenlos beraten.
  • Schulpsychologie: www.schulpsychologie.de ist ein Informations- und Beratungsangebot zu schulpsychologischen Themen. Für Eltern ist ein eigener Bereich auf der Website eingerichtet. Auf der Seite kann man vor allem nachlesen, welche Schulpsychologin beziehungsweise welcher -psychologe für den eigenen Wohnort zuständig ist.
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