Ist Cyber-Mobbing strafbar?

Cyber-Mobbing kann den Betroffenen großes Leid zufügen. Doch oftmals ist es nicht nötig, die Polizei einzuschalten. Meistens ist Cyber-Mobbing in Griff zu bekommen, indem es offen angesprochen und bearbeitet wird. Vertrauenspersonen können dabei Eltern, Großeltern, ältere Geschwister, Lehrkräfte, Trainerinnen und Trainer des Sportvereins etc. sein. Oft ist es für die Betroffenen die größte Hürde, sich jemandem anzuvertrauen und so den ersten Schritt zu gehen. Um Kinder und Jugendliche wirksam gegen Cyber-Mobbing zu schützen, kann die rechtliche Grundlage eine sinnvolle Orientierung geben. Es geht jedoch nicht darum, dass Heranwachsende unangemessen eingeschüchtert werden. Vielmehr ist es wichtig, deutlich zu machen, dass Cyber-Mobbing eine ernstzunehmende Angelegenheit ist. Deswegen sollten Mädchen und Jungen, die sich aktiv im Netz bewegen, die folgenden im Gesetz festgeschriebenen Punkte verinnerlichen:

  • Es ist im Internet nicht erlaubt, andere zu beleidigen und Tatsachen oder Behauptungen zu verbreiten, die deren Würde verletzen.
  • Jeder Mensch hat ein ‚Recht am eigenen Bild‘. Das heißt, Abbildungen von anderen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person einverstanden ist. Bei Minderjährigen ist sogar die Einwilligung der Eltern notwendig. Es gibt zwar einige Ausnahmen, dennoch gilt als Faustregel: Erst fragen, dann hochladen!
  • Es ist eine strafbare Handlung, wenn Menschen ohne ihr Wissen beziehungsweise ohne ihr Einverständnis an intimen Orten, wie z. B. in der Umkleidekabine, gefilmt oder fotografiert werden.
  • Menschen dürfen nicht damit erpresst werden, dass demütigende Informationen oder Abbildungen veröffentlicht werden. Ein solches Vorgehen ist eine strafbare Nötigung.
  • Heranwachsende sollten wissen, dass sie mit 14 Jahren strafmündig werden und ab diesem Zeitpunkt für Straftaten belangt werden.

Cyber-Mobbing ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Angelegenheit, die juristische Folgen haben kann.

 

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